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FISMA 101: Ein Überblick über den Federal Information Security Modernization Act

Einführung

Der Federal Information Security Modernization Act (FISMA) ist ein US-amerikanisches Gesetz aus dem Jahr 2002, das Bundesbehörden dazu verpflichtet, Informationssicherheitsprogramme zum Schutz ihrer Informationen und Informationssysteme zu erstellen und zu pflegen. Dieses Gesetz wurde als Reaktion auf den wachsenden Bedarf an verbesserter Informationssicherheit in den Bundesbehörden verabschiedet und wurde seitdem mehrmals aktualisiert, um mit der sich verändernden Bedrohungslandschaft Schritt zu halten.

Was ist FISMA?

Bei FISMA handelt es sich um eine Reihe von Standards und Richtlinien für die Informationssicherheit, die für Bundesbehörden und ihre Auftragnehmer gelten. Mit FISMA soll sichergestellt werden, dass sensible Informationen vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung, Offenlegung, Störung, Änderung oder Zerstörung geschützt werden. FISMA verlangt, dass Bundesbehörden einen risikobasierten Ansatz für die Informationssicherheit umsetzen, der die Identifizierung und Bewertung potenzieller Sicherheitsrisiken, die Implementierung von Sicherheitskontrollen zur Minderung dieser Risiken und die kontinuierliche Überwachung der Wirksamkeit dieser Kontrollen umfasst.

Schlüsselkomponenten von FISMA

FISMA besteht aus mehreren Schlüsselkomponenten, darunter:

  • Risikomanagement: Bundesbehörden müssen regelmäßig Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu ermitteln und Sicherheitskontrollen zur Minderung dieser Risiken einzuführen.

  • Bewertung der Sicherheitskontrollen: Die Bundesbehörden müssen die Wirksamkeit ihrer Sicherheitskontrollen bewerten, um sicherzustellen, dass sie wie vorgesehen funktionieren, und um verbesserungsbedürftige Bereiche zu ermitteln.

  • Kontinuierliche Überwachung: Die Bundesbehörden müssen ihre Informationssysteme kontinuierlich überwachen, um sicherzustellen, dass sie sicher sind, und um auf etwaige Sicherheitsvorfälle zu reagieren.

  • Reaktion auf Vorfälle: Die Bundesbehörden müssen über einen Plan zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle verfügen und in der Lage sein, Sicherheitsvorfälle schnell zu erkennen, einzudämmen und zu beheben.

  • Berechtigung und Akkreditierung: Die Bundesbehörden müssen von der zuständigen Behörde die Genehmigung für den Betrieb ihrer Informationssysteme einholen und diese Systeme regelmäßig bewerten und neu akkreditieren, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Risikomanagement

FISMA verlangt von den Bundesbehörden, dass sie regelmäßig Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu ermitteln und Sicherheitskontrollen zu implementieren, um diese Risiken zu mindern. Der Risikomanagementprozess umfasst die folgenden Schritte:

  1. Identifizierung von Vermögenswerten: Die Bundesbehörden müssen zunächst die zu schützenden Vermögenswerte identifizieren, einschließlich sensibler Informationen und Informationssysteme.

  2. Bewertung von Bedrohungen und Schwachstellen: Die Bundesbehörden müssen dann die Bedrohungen und Schwachstellen bewerten, die sich auf ihre Vermögenswerte auswirken könnten, und die Wahrscheinlichkeit und die Auswirkungen dieser Bedrohungen bestimmen.

  3. Risikobestimmung: Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bedrohungs- und Schwachstellenbewertung müssen die Bundesbehörden den Grad des Risikos für ihre Vermögenswerte bestimmen und die Risiken, die zuerst angegangen werden müssen, in eine Rangfolge bringen.

  4. Planung der Abhilfemaßnahmen: Die Bundesbehörden müssen dann einen Plan zur Abschwächung der ermittelten Risiken entwickeln, einschließlich der Einführung von Sicherheitskontrollen wie Zugangskontrollen, Verschlüsselung und Firewalls.

  5. Implementierung: Die Bundesbehörden müssen dann die Sicherheitskontrollen umsetzen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Risiken für ihre Vermögenswerte zu mindern.

  6. Überwachung und Bewertung: Die Bundesbehörden müssen ihre Informationssysteme kontinuierlich überwachen, um sicherzustellen, dass die Sicherheitskontrollen wie vorgesehen funktionieren, und um Bereiche zu ermitteln, die verbessert werden müssen.

Bewertung der Sicherheitskontrollen

Die Bundesbehörden müssen die Wirksamkeit ihrer Sicherheitskontrollen bewerten, um sicherzustellen, dass sie wie beabsichtigt funktionieren, und um alle Bereiche zu ermitteln, die verbessert werden müssen. Dazu gehören die folgenden Schritte:

  1. Testen: Die Bundesbehörden müssen ihre Sicherheitskontrollen testen, um sicherzustellen, dass sie korrekt funktionieren, und um etwaige Schwachstellen zu ermitteln, die behoben werden müssen.

  2. Evaluierung: Die Bundesbehörden müssen die Ergebnisse der Tests auswerten, um die Wirksamkeit der Sicherheitskontrollen zu bestimmen und verbesserungsbedürftige Bereiche zu ermitteln.

  3. Beseitigung: Auf der Grundlage der Evaluierungsergebnisse müssen die Bundesbehörden einen Plan zur Behebung etwaiger Schwachstellen oder verbesserungswürdiger Bereiche entwickeln und die erforderlichen Abhilfemaßnahmen durchführen.

  4. Kontinuierliche Verbesserung: Die Bundesbehörden müssen die Wirksamkeit ihrer Sicherheitskontrollen kontinuierlich überwachen und bewerten und bei Bedarf Verbesserungen vornehmen, um sicherzustellen, dass sie einen angemessenen Schutz für ihre Vermögenswerte bieten.

Kontinuierliche Überwachung

Die Bundesbehörden müssen ihre Informationssysteme kontinuierlich überwachen, um deren Sicherheit zu gewährleisten und auf etwaige Sicherheitsvorfälle zu reagieren. Dazu gehören die folgenden Schritte:

  1. Echtzeit-Überwachung: Die Bundesbehörden müssen Echtzeit-Überwachungstools einsetzen, um Sicherheitsvorfälle zu erkennen und darauf zu reagieren, sobald sie auftreten.

  2. Protokollanalyse: Die Bundesbehörden müssen die Protokolle ihrer Informationssysteme regelmäßig überprüfen, um ungewöhnliche oder verdächtige Aktivitäten zu erkennen und auf Sicherheitsvorfälle zu reagieren.

  3. Scannen auf Schwachstellen: Die Bundesbehörden müssen regelmäßig Schwachstellen-Scans ihrer Informationssysteme durchführen, um alle Schwachstellen zu ermitteln, die behoben werden müssen.

  4. Reaktion auf Vorfälle: Die Bundesbehörden müssen über einen Plan für die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle verfügen und in der Lage sein, Sicherheitsvorfälle schnell zu erkennen, einzudämmen und zu beheben.

Autorisierung und Akkreditierung

Die Bundesbehörden müssen von der zuständigen Behörde eine Genehmigung für den Betrieb ihrer Informationssysteme einholen und diese Systeme regelmäßig bewerten und neu akkreditieren, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören die folgenden Schritte:

  1. Systemgenehmigung: Die Bundesbehörden müssen von der zuständigen Behörde die Genehmigung für den Betrieb ihrer Informationssysteme einholen.

  2. Sicherheitsbewertung: Die Bundesbehörden müssen eine Sicherheitsbewertung ihrer Informationssysteme durchführen, um etwaige Sicherheitsrisiken und Schwachstellen zu ermitteln.

  3. Minderungsplanung: Auf der Grundlage der Ergebnisse der Sicherheitsbewertung müssen die Bundesbehörden einen Plan zur Minderung von Sicherheitsrisiken und Schwachstellen entwickeln und die erforderlichen Sicherheitskontrollen durchführen.

  4. Akkreditierung: Die Bundesbehörden müssen sich anschließend von der zuständigen Behörde akkreditieren lassen, um sicherzustellen, dass ihre Informationssysteme die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen und für den Betrieb zugelassen sind.

  5. Re-Akkreditierung: Die Bundesbehörden müssen ihre Informationssysteme regelmäßig bewerten und reakkreditieren, um sicherzustellen, dass sie weiterhin die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen, und um etwaige verbesserungswürdige Bereiche zu ermitteln.

Vorteile von FISMA

FISMA bietet mehrere Vorteile, darunter:

Verbesserte Informationssicherheit

Einer der Hauptvorteile von FISMA ist die verbesserte Informationssicherheit für Bundesbehörden. Indem FISMA von den Bundesbehörden verlangt, starke Informationssicherheitsprogramme einzurichten und aufrechtzuerhalten, trägt es dazu bei, sensible Informationen vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung oder Offenlegung zu schützen. Darüber hinaus verlangt FISMA von den Bundesbehörden die Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen, Bewertungen der Sicherheitskontrollen und eine kontinuierliche Überwachung, was dazu beiträgt, dass die Sicherheit ihrer Informationssysteme auf Dauer gewährleistet ist.

Besseres Risikomanagement

FISMA hilft den Bundesbehörden auch dabei, Sicherheitsrisiken besser zu managen, indem es ihnen vorschreibt, regelmäßige Risikobewertungen durchzuführen und Sicherheitskontrollen zu implementieren, um diese Risiken zu mindern. Dies hilft den Bundesbehörden, Sicherheitsrisiken zu identifizieren und zu priorisieren und fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, wie diese Risiken am besten gemindert werden können. Darüber hinaus verlangt FISMA von den Bundesbehörden eine kontinuierliche Überwachung ihrer Informationssysteme, was dazu beiträgt, dass Sicherheitsrisiken rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.

Erhöhte Transparenz

FISMA verpflichtet die Bundesbehörden, über ihre Informationssicherheitsprogramme Bericht zu erstatten, was zu mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht beiträgt. Auf diese Weise können sich Interessengruppen, wie z. B. der Kongress, ein Bild davon machen, wie die Bundesbehörden mit Informationssicherheitsrisiken umgehen, und sie für etwaige Sicherheitsvorfälle zur Verantwortung ziehen.

Verstärkte Zusammenarbeit

FISMA stärkt auch die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Bundesbehörden, ihren Auftragnehmern und anderen Beteiligten, indem es ihnen vorschreibt, dieselben Informationssicherheitsstandards einzuhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Beteiligten zusammenarbeiten, um sensible Informationen zu schützen und dass die Risiken für die Informationssicherheit auf allen Ebenen der Bundesverwaltung effektiv gehandhabt werden.

Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass FISMA ein wichtiger Bestandteil der Informationssicherheit in der US-Bundesregierung ist. Durch die Verpflichtung der Bundesbehörden, Informationssicherheitsprogramme einzurichten und aufrechtzuerhalten, trägt FISMA dazu bei, dass sensible Informationen vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung oder Offenlegung geschützt werden. Durch die Forderung nach regelmäßigen Risikobewertungen, kontinuierlicher Überwachung und Reaktion auf Vorfälle hilft FISMA den Bundesbehörden, Sicherheitsrisiken zu verwalten und schnell auf Sicherheitsvorfälle zu reagieren. Insgesamt ist FISMA ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Informationssicherheit in den Bundesbehörden und zum Schutz sensibler Daten.